Steuerliche Berücksichtigungen / Absetzbarkeit

 

Das Stiftungs-Steuerrecht ist in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet worden  und enthält nun eine Reihe von großzügigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Mit den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen wird eine Stärkung dieses Sektors angestrebt.

Geld-Stiftungen und Spenden sind steuerlich begünstigt:

•  bis zu 5 % Ihrer Einkünfte können Sie steuerlich geltend machen z.B. bei Zuwendungen für anerkannte gemeinnützige, mildtätige Zwecke.

•  Weitere 5 % Ihrer Einkünfte können Sie absetzen, wenn die Zuwendungen für mildtätige oder besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke verwandt werden.

•  Zusätzlich zu den vorgenannten Beträgen können bis zu 20.450 Euro für Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke geltend gemacht werden.

•  Zustiftungen in das Vermögen neuer Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei der Gründung und innerhalb des ersten Jahres bis zu 307.000 Euro abgesetzt werden.

•  Bei Testamenten und Vermächtnissen zugunsten der Bürgerstiftung entfallen Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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