Die Stiftung ist selbstlos tätig.
Sie erhält ihren Gestaltungsspielraum durch den Ertrag des sicher angelegten Stiftungsvermögens.
Jeder kann durch Zuwendungen in beliebiger Höhe Eurobeträge (als Zustiftung, Spende, Patenschaft oder einfach als Förderbeitrag) der Stiftung zukommen lassen. Die Erträge des Stiftungsvermögens und die Spenden sind zeitnah und satzungsgemäß zu verwenden.
Nachfolgende Generationen sollen in die Lage versetzt werden, Bewährtes fortzuführen und Neues gestalten zu können.
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht.