Stiftungen geben Gestaltungsspielraum!
Die Stiftung ist selbstlos tätig.
Sie erhält ihren Gestaltungsspielraum
durch den Ertrag des sicher angelegten
Stiftungsvermögens.
Jeder kann durch Zuwendungen in beliebiger
Höhe Eurobeträge (als Zustiftung, Spende,
Patenschaft oder einfach als Förderbeitrag)
der Stiftung zukommen lassen.
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die
Spenden sind zeitnah und satzungsgemnäß
zu verwenden.
Nachfolgende Generationen sollen in die
Lage versetzt werden, Bewährtes fortzu-
führen und Neues gestalten zu können.
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht. |